Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Beschreibung der Dienstleistung
(1) Der Auftraggeber beauftragt die Preisagentur mit der Ermittlung eines günstigen Anbieters für ein bestimmtes Produkt bzw. eine bestimmte
Dienstleistung.
(2) Das Zustandekommen eines Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber der Preisrecherche und einem ermittelten Anbieter ist nicht
Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Die Preisagentur übernimmt keine Garantie, dass es sich bei dem ermittelten Angebot um das absolut günstigste Angebot handelt.
§ 2 Auftragsabwicklung
(1) Der Auftraggeber teilt der Preisagentur
a) unter Nennung eines Referenzangebotes einen Ausgangspreis
oder
b) die unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) mit.
(2) Der Auftraggeber erteilt der Preisagentur den Auftrag, das entsprechende Referenzangebot bzw. den die unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) zu unterbieten.
(3) Im Falle der Ablehnung des Auftrages hat die Preisagentur dies dem Auftraggeber mitzuteilen.
§ 3 Zeitrahmen
Wird vom Auftraggeber kein bestimmter Zeitraum benannt, so teilt die Preisagentur dem Auftraggeber das Recheergebnis schnellstmöglich mit.
§ 4 Provision und Zahlungsbedingungen
(1) Gegenüber dem Auftraggeber hat die Preisagentur ein Anspruch auf Zahlung einer Provision, wenn diese den Nachweis erbringt, dass die
Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages des Auftraggebers mit Dritten (in diesem Fall Anbieter der gesuchten Dienstleistung/ Produkt)
besteht.
(2) Dieser Nachweis erbringt die Preisagentur dadurch, dass diese dem Auftraggeber das günstigste, ermittelte Angebot incl. der Bezugsquelle
mitteilt.
(3) Die Provision wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, 10 Werktage nach Übersendung des Angebotes, mit Nennung des Anbieters und
dessen jeweiligen Preises, fällig.
(4) Im Falle einer erfolgreichen Recherche erwirbt die Preisagentur ein Provisionsanspruch
(a) in Höhe von 30 von Hundert der Preisdifferenz bei Vorgabe des Bezugspreises gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe a)
(b) in Höhe von 20 von Hundert der Preisdifferenz bei Vorgabe des Bezugspreises gemäß § 2 Abs. 1 Buchstabe b)
(5) Der Auftraggeber ist in der Entscheidung frei, ob er auf das Angebot des durch die Preisagentur ermittelten Anbieters eingeht. Die Leistung
der Preisagentur gilt als erbracht, bei Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages des Auftraggebers mit Dritten (Anbieter)
über das gesuchte Produkt bzw. Dienstleistung.
(6) Erfolgt keine Ermittlung eines günstigeren Anbieters, ist die erbrachte Dienstleistung für den Auftraggeber kostenlos.
§ 4 Bezugspreis
(1) Als Bezugspreis wird
(a) ein vom Auftraggeber vorgelegtes Referenzangebot
oder
(b) die unverbindliche Preisempfehlung (Listenpreis) des Herstellers
zugrunde gelegt.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
(1) Bei Nichtannahme des Auftrages teilt die Preisagentur dies dem Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen mit.
(2) Im Erfolgsfall - gelungene Ermittlung eines günstigen Angebotes - weist die Preisagentur dem Auftraggeber den recherchierten Anbieter und
dessen Preisangebot in Bezug auf das Produkt bzw. sonstige Dienstleistung nach.
§ 6 Haftung
Die Preisagentur übernimmt keine Haftung für das Zustandekommen und die Abwicklung eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber der
Preisrecherche und dem Anbieter des gesuchten Produktes bzw. sonstigen Dienstleistung (Dritter).
§ 7 Kündigung, Verzug
(1) Falle eines wichtigen Grundes kann der Auftraggeber den Auftrag fristlos kündigen. Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die die Preisagentur
nicht zu vertreten hat, wird ein Unkostenbeitrag von 10 EUR fällig.
(2) Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Preisagentur berechtigt, 8 % Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat des Verzuges zu
erheben.
§ 8 Datenspeicherung
Die Preisagentur speichert die vom Auftraggeber übermittelten personenbezogenen Daten, soweit dies geschäftsnotwendig ist. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Durch eventuelle, einzelne unwirksame Bestimmungen wird die Rechtsgültigkeit getroffener Vereinbarungen im übrigen nicht berührt.
(3) Unwirksame Bestimmungen sind entsprechend dem Sinn der Vereinbarung in gegenseitigem Einvernehmen durch solche zu ersetzen,
durch die der beabsichtigte Zweck, soweit möglich, in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Das Gleiche gilt, falls erforderliche
Regelungen nicht normiert sind.
(4) Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Preisagentur.
Stand November 2003
www.DiePreisagentur.de